DSGVO für Blogger
DSGVO für Blogger
Seit dem 25.05.2018 ist die Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Damit bekommen wir in Europa erstmalig ein einheitliches Datenschutzrecht, das sämtliches nationales Recht in den Mitgliedstaaten ersetzt.
Besonderheiten für Blogger und Influencer
Für Blogger und Influencer gibt es einige Besonderheiten. Es muss zunächst geprüft werden, ob der Blog rein privat betrieben wird oder gewerblich, daher mit Gewinnerzielungsabsicht. Denn die DSGVO findet keine Anwendung auf ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten. In die gewerbsmäßigkeit gelangt man relativ schnell, z.B. durch das Einblenden von Werbebannern oder „sponsored Posts“. Dann unterliegen auch Blogger der DSGVO.
Weitere Voraussetzung ist, dass personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Auch IP-Adressen sind personenbezogenen Daten, sodass quasi alle Blogger personenbezogenen Daten verarbeiten. Dies kann je nach Ausgestaltung, z.B. bei Gewinnspielen etc., auch weitere Daten sein.
Was müssen gewerbliche Blogger nun tun?
Es sollten neben den internen Prozessen auch darauf geachtet werden, die Internetauftritte nach außen hin datenschutzkonform zu gestalten. Es gibt gerade für Webseitenbetreiber zahlreiche Pflichten, die Nutzer der Website über die Verarbeitung ihrer Daten zu unterrichten. Wichtigster Bestandteil der Website sollte daher eine angepasste Datenschutzerklärung sein, die deutlicher umfangreicher ist, als die bisherige. Es ist daher dringend anzuraten, die Datenschutzerklärungen zu aktualisieren.
Was passiert, wenn ich die DSGVO nicht umsetze?
Pünktlich zum Inkrafttreten der DSGVO wurden bereits erste Abmahnungen versandt. Es drohen nach wie vor Abmahnungen von Mitbewerbern oder „Abmahnvereinen“. Websites mit einer falschen oder gar fehlenden Datenschutzerklärung lassen sich schnell über Suchmaschinen aufspüren.Es könnten aber auch Bußgelder der zuständigen Behörde, der Datenschutzbeauftragte des jeweiligen Bundeslandes, drohen. Die Datenschutzgrundverordnung sieht diesbezüglich Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweit erzielten Konzernumsatzes vor, je nachdem, was höher ist.
Was sollte zuerst umgesetzt werden?
Da die Verordnung bereits seit dem 25.05.2018 in Kraft ist, sollte man, um sich gegen eine mögliche Abmahnung durch Mitbewerber zu schützen, so schnell wie möglich die Website an die Datenschutzgrundverordnung anpassen, insbesondere die Datenschutzerklärung
Beratung DSGVO für Blogger
Die Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte berät Sie gerne in allen Fragen des Datenschutzes rund um Ihren Blog. Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich.
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