Leistungen der Kanzlei

Datenschutz
Wir beraten und unterstützen Großunternehmen und KMU in allen Bereichen des Datenschutzes. Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich des Datenschutzrechts sind wir in der Lage Sie kompetent und umfassend zu betreuen. Nachfolgend erläutern wir beispielhaft, welche Leistungen wir Ihnen im Einzelnen bieten können.
Datenschutzrechtliche Gutachten
Nach dem kürzlichen Wirksamwerden der Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sehen sich Unternehmen mit vielen Fragen rund um das Thema Datenschutz konfrontiert. Nicht immer gibt es eine einfache Antwort auf diese Fragen, da jeder Lebenssachverhalt anders ist und die neue Gesetzeslage auch unter Experten noch viele Fragen aufwirft. Wir nehmen uns Ihres persönlichen Anliegens an und erstellen für Sie Gutachten, die die Grundlage für eine risikofreie Unternehmenspraxis bilden.
Interne Schulungen
Guter betrieblicher Datenschutz beginnt mit dem Bewusstsein für den Datenschutz und seine Grundsätze. Wir schulen Ihre Mitarbeiter vor Ort, angepasst an das bereits vorhandene Know-How und sichern so die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in Ihrem gesamten Unternehmen.
Mitarbeiterdatenschutz
Jedes Unternehmen speichert und verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitarbeiter. Wir beraten Sie bei den speziellen Fragestellungen im Bereich des Mitarbeiterdatenschutzes und schaffen mit Ihnen gemeinsam ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Datenschutzerklärung
Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht unter anderem umfangreiche Informationspflichten für Unternehmer vor. Wir verfassen für Sie eine maßgeschneiderte Datenschutzerklärung, die individuell an die Datenverarbeitungen in Ihrem Unternehmen angepasst ist. Dabei achten wir auf eine klare Sprache, die Vertrauen zwischen Ihnen und Ihren Kunden sowie Geschäftspartnern schafft.
Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV)
Wenn Sie im Auftrag eines anderen Unternehmens personenbezogene Daten verarbeiten, sind Sie gesetzlich verpflichtet einen schriftlichen Vertrag zu schließen. Wir erarbeiten und erstellen AVVen für Sie und Ihr(e) Partnerunternehmen, die die Zusammenarbeit für alle Beteiligten transparent und fair regeln.
Datenschutzfolgenabschätzung
In bestimmten Fällen verlangt das Gesetz die Durchführung einer sogenannten Datenschutzfolgenabschätzung. Wir prüfen für Sie, ob Sie zur Durchführung einer solchen verpflichtet sind und erstellen diese individuell für Sie.
Einwilligungstexte für Datenverarbeitungen
Bestimmte Datenverarbeitungen sind nur erlaubt, wenn die betroffenen Personen ihre ausdrückliche Einwilligung erteilt haben. Doch auch in Bereichen, in denen Datenverarbeitungen auf berechtigte Interessen Ihres Unternehmens gestützt werden können, bietet sich oftmals die Einwilligung als der sicherere oder einfachere Weg an. Wir erstellen für Sie rechtssichere Einwilligungstexte, die nicht überfrachtet, sondern auf das Wesentliche reduziert sind.
Verarbeitungsverzeichnis und TOMs
Die Führung eines sogenannten Verarbeitungsverzeichnisses unter Einschluss der sogenannten technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) ist Pflicht für jedes Unternehmen und muss auf Nachfrage den Aufsichtsbehörden zur Verfügung gestellt werden. Gerne erstellen wir für Sie ein umfassendes und rechtssicheres Verzeichnis.
Externe Rechtsabteilung
Insbesondere im Bereich des Datenschutzrechts stehen wir Ihnen auch gerne dauerhaft als Ihr Ansprechpartner zur Verfügung. Als Ihre externe Rechtsabteilung besuchen wir Sie regelmäßig in Ihrem Betrieb und nehmen uns jederzeit Ihrer rechtlichen Sorgen und Probleme an.
Betreuung datenschutzrelevanter Prozesse
Gerne beraten und begleiten wir Sie auch im Rahmen einzelner datenschutzrechtlich relevanter Prozesse, z.B. bei der Verbesserung unternehmensinterner Abläufe.