Rechtsberatung bei Nutzung von KI

Immer mehr Unternehmen machen sich künstliche Intelligenz zunutze, um Kosten einzusparen oder neue Geschäftsfelder zu erschließen. Der Gesetzgeber hat gerade erst begonnen diesen Bereich der technischen Entwicklung zu regulieren, weshalb beim Einsatz von KI derzeit große Rechtsunsicherheit herrscht.

Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten in diesem jungen Rechtsbereich und sind auch begeisterte Nutzer der neuen Technik. Dabei helfen wir, die vielfältigen gesetzlichen Regelungen im Blick zu behalten, welche bei Projekten und Verträgen zu berücksichtigen sind. Hier stellen sich insbesondere Fragen des Datenschutz-, Urheber- und Vertragsrechts.

 

  • Wir beraten KI-Anbieter bei der rechtskonformen Erstellung von Trainingsdaten.
  • Wir beraten Unternehmen, Start-ups und Freiberufler, die KI-Angebote in Form von Text, Grafik oder Code nutzen wollen bei der rechtskonformen Umsetzung ihrer Projekte.
  • Wir beraten Forschungsinstitute beim rechtskonformen Einsatz von Künstlicher Intelligenz.

 

Inhalts­übersicht

KI UND URHEBERRECHT

KI UND DATENSCHUTZ

VERTRAGLICHE VEREINBARUNGEN UND HAFTUNG

GUTACHTEN IM BEREICH DES KI-RECHTS

AI-ACT (KI-VERORDNUNG)

KI-PROJEKTE: WIR UNTERSTÜTZEN SIE!

Generiert mit Midjourney von Joerg Heidrich

KI UND URHEBERRECHT

Beim Training und bei der Nutzung von KI entstehen urheberrechtliche Fragestellungen. Viele KI-Projekte, wie insbesondere KI-Bildgeneratoren, benötigen für Training und Nutzung den Zugriff auf urheberrechtlich geschützte Inhalte. Die Nutzung solcher Werke bedarf regelmäßig der Zustimmung der Rechteinhaber – nur ausnahmsweise und unter strengen Voraussetzungen können geschützte Inhalte ohne eine solche Erlaubnis genutzt werden.

Hinzu treten komplexe Fragen im Hinblick auf die Urheberschaft von KI-generierten Inhalten. Es stellt sich insbesondere die Frage, ob KI-generierte Bilder oder Texte urheberrechtlichen Schutz erfahren und wer Rechte daran geltend machen kann. Diese Frage ist vor allem bei der Nutzung von Inhalten wie Grafiken, Texten und Code relevant, die mit der Hilfe der künstlichen Intelligenz geschaffen worden. Hier brauchen Unternehmen Rechtssicherheit beim Einsatz der neuen Technik.

KI UND DATENSCHUTZ

Das Training von KI-Systemen benötigt große Mengen von Daten und auch bei der Nutzung solcher Angebote werden oftmals personenbezogene Daten erfasst und verarbeitet. Daher gilt es bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten und frühzeitig Compliance-Maßnahmen zu implementieren.

Aufgrund der großen Datenmengen, die oftmals im Rahmen des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz verarbeitet werden, kann auch das Durchführen einer sog. Datenschutz-Folgenabschätzung gesetzliche Pflicht sein. Dabei handelt es sich um einen wiederkehrenden Prozess, bei dem die Risiken der Datenverarbeitungen genau abgewogen werden müssen.

Als Experten für Datenschutz stehen wir Ihnen bei der Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz beratend zur Seite. Wir legen mit Ihnen auch fest, ob Sie eine Datenschutz-Folgenabschätzungen für Ihr Projekt benötigen und unterstützen Sie gegebenenfalls bei der Umsetzung.

VERTRAGLICHE VEREIN­BARUNGEN UND HAFTUNG

Wer ein KI-Projekt starten will, sollte dies nur dann tun, wenn vorab die Rechte und Pflichten aller Beteiligten möglichst genau festgelegt sind. Hierzu bedarf es präziser vertraglicher Regelungen, die potentielle Streitigkeiten abfedern oder im besten Fall verhindern.

Wir unterstützen Sie bei Vertragsverhandlungen und verfassen vertragliche Vereinbarungen mit allen Beteiligten. Dabei gilt es speziell zu beachten, etwaige Haftungsrisiken vorab zu kennen und, falls möglich, so weit wie möglich abzustellen.

GUTACHTEN IM BEREICH DES KI-RECHTS

Eine unserer besonderen Schwerpunkte liegt in der Erstellung von Gutachten, etwa zu der Frage, ob ein Vorhaben rechtskonform durchführen ist. Gerne verfassen wir nach Ihren Vorgaben derartige Gutachten auch im Bereich der Nutzung von KI.

AI-ACT (KI-VERORDNUNG)

Wer sich mit KI beschäftigt, sollte bereits jetzt den Artifical Intelligence Act (AIA) der EU auf dem Radar haben. Das Gesetzt wird voraussichtlich im Jahr 2024 und Kraft treten. Der AIA soll einen europaweit einheitlichen rechtlichen Rahmen für die Entwicklung und Verwendung sicherer, vertrauenswürdiger und innovativer künstlicher Intelligenz schaffen.

Im Kern des jetzigen Entwurfs steht ein Stufensystem, das die KI-Anwendungen in verschiedene Risikoklassen mit daraus resultierenden Vorgaben einteilt. Für Anbieter von KI-Systemen werden hieraus erhebliche Dokumentationspflichten hinsichtlich der Einordnung ihrer Systeme entstehen.

Wir planen mit Ihnen rechtzeitig die Umsetzung dieser neuen Anforderungen und unterstützen Sie bei deren Einführung.

KI-Projekte: Wir unterstützen Sie!

Unsere Anwälte haben Erfahrung in der Durchführung von Projekten und der Beratung von Unternehmen im Bereich KI. RA Heidrich hält zudem Vorträge zu rechtlichen Aspekten der künstlichen Intelligenz und schreibt darüber in Artikeln.

Sie benötigen Unterstützung bei KI-Projekten? Rufen Sie uns gern unverbindlich an oder schreiben Sie uns!