IT-Betriebsvereinbarungen

Beispiele für Verein­barungen im IT-Bereich

Beispiele für sinnvolle Vereinbarungen der Betriebsparteien sind vielfältig:

 

- Nutzung von Internet und E-Mail im Unternehmen

Diese Vereinbarungen gibt es in den meisten mitbestimmungspflichtigen Unternehmen und Verwaltungen. Sie sind aber häufig auf einem völlig veralteten Stand und müssen dringend erneuert und damit den aktuellen technischen Vorgaben angepasst werden.

 

- Mobiles Arbeiten

Das Arbeiten im „Home Office“ bringt eine Menge rechtlicher Fragen mit sich, die dringend geregelt werden müssen. Hierzu gehören zum Beispiel die Nutzung der privaten IT und deren Sicherheit oder die Überwachung der Arbeitsleitung der Mitarbeiter.

 

- Einführung und Nutzung von Microsoft 365 und vergleichbarer Software

 

- Bring Your Own Device - BYOD

 

- Nutzung von Videokonferenzlösungen

 

- Videoüberwachung

 

- Zutritts- und Zeiterfassungssysteme

Mit der zunehmenden Digitalisierung in Unternehmen spielt auch die betriebliche Mitbestimmung eine immer größere Rolle. Nahezu jede neu einzuführende Hard- und Software ist potentiell in der Lage, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. Hieraus ergibt sich, dass die Mehrzahl von IT-Projekten mitbestimmungspflichtig im Sinne von § 87 Abs. 1 Ziff. 6 BetrVG ist.

 

Betriebs- und Dienstvereinbarung in diesen Bereichen stellen die Betriebsparteien vor anspruchsvolle Aufgaben. Die technischen Prozesse müssen von den Beteiligten erkannt, verstanden und adressiert werden. Dies gilt insbesondere für die immanente Möglichkeit einer Überwachung der Mitarbeiter, die von Seiten der Betriebsräte befürchtet wird.

 

Hinzu kommt häufig ein erheblicher zeitlicher Druck, der sich aus dem Wunsch nach einer zeitnahen Einführung der gewünschten Hard- oder Software ergibt. Dem steht die zwingende Mitbestimmung des Betriebsrates entgegen, angesichts der sich viele IT-Projekte ohne den vorherigen Abschluss einer Betriebsvereinbarung gar nicht realisieren lassen.

 

Vorteile von Betriebs­verein­barungen

Gerade im IT-Bereich können Betriebsvereinbarungen von zentraler Bedeutung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sein. Mitarbeiter kennen auf deren Basis die Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung von technischen Systemen. Für Administratoren sind Sie die elementare Vorgabe für ihren täglichen Zugriff auf Unternehmensdaten. Und auch für die Unternehmensseite ergibt sich daraus im Idealfall klar und eindeutig, was im Rahmen der täglichen Möglichkeiten von IT-Prozessen möglich ist.

 

Auch aus der Sicht des Datenschutzes sind solche Vereinbarungen hilfreich. Sie bilden einen wichtigen Baustein im Rahmen von Datenschutzkonzepten und stellen im Rahmen von Art. 88 Abs. 5 DSGVO eine Rechtsgrundlage zur Verarbeitung von Daten dar.

 

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Wir verfügen über eine große Erfahrung in der Beratung von Arbeitgebern, Betriebsräten und Personalvertretungen hinsichtlich des Abschlusses von Betriebs- und Dienstvereinbarungen. Neben dem rechtlichen Sachverstand in den Bereichen Datenschutz und IT-Recht verfügen wir auch über den technischen Sachverstand, der für maßgeschneiderte und flexible Lösungen betrieblicher Probleme im IT-Bereich notwendig ist.


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