Hilfe bei ungewollten In-App-Käufen

Geht das eigene Kind auf virtuelle Shopping Tour, kann es für Eltern teuer werden - oft kann das Geld jedoch zurückgefordert werden. Immer wieder tätigen Kinder ohne die Erlaubnis ihrer Eltern sogenannte In-App- oder In-Game-Käufe. Denn bei vielen Smartphone-Spielen wird dem Spieler früher oder später vorgeschlagen virtuelle Währungen und Gegenstände gegen echtes Geld zu erwerben.

 

Gute Chancen das Geld zurück­zuerhalten

Wir sind eine auf den Bereich des Internetrechts spezialisierte Fachkanzlei und konnten in den letzten Jahren bereits viele Erfahrungen mit der Rückforderung von horrenden, durch Handy-Spiele verursachten Rechnungsbeträgen sammeln. In vielen Fällen konnten wir bereits außergerichtlich und innerhalb kurzer Zeit erreichen, dass über Monate hinweg von Kindern für sogenannte In-Game-Käufe ausgegebenes Geld, zu 100% erstattet wurde.

 

SPIELE KÖDERN KINDER

Viele Videospiele, insbesondere Spiele auf dem Smartphone, werben damit kostenlos zu sein („Free-2-Play“). Jedoch wird den Spielern, auch wenn sie minderjährig sind, schon nach kurzer Zeit vorgeschlagen, bestimmte digitale Gegenstände oder Währungen für Echtgeld zu erwerben, um im Spiel schneller voranzukommen oder gegenüber anderen Spielern einen Vorteil zu erlangen.

Diese sogenannten In-Game-Käufe verursachen oft ungeahnte Kosten. Spielehersteller wie der finnische Entwickler Supercell, aus dessen Schmiede das beliebte mobile Game „Brawl Stars“ stammt, verdienen mit diesem Geschäftsmodell Berichten zufolge hunderte Millionen Dollar. Mehrmals pro Woche erreichen uns Anrufe von Eltern, deren Kinder ohne deren Wissen oder Einverständnis tausende von Euro für digitale Güter ausgegeben haben.

 

WIE HOCH SIND DIE ERFOLGS­AUSSICHTEN?

Hier lässt sich keine generelle Aussage treffen, da es auf die spezifischen Umstände des jeweiligen Einzelfalls ankommt. Jedoch haben wir in der Vergangenheit in der Mehrheit der Fälle bereits außergerichtlich, also ohne teure Klagen, eine 100%-ige Erstattung für unsere Mandanten erreichen können.

 

Ob wir eine Rückerstattung für Sie erreichen, hängt einerseits von der Rechtslage in Ihrem konkreten Fall ab und andererseits davon, wie kulant sich der jeweilige App-Store-Betreiber oder Spieleanbieter zeigt. Gern prüfen wir Ihren Fall und klären Sie über Ihre Erfolgsaussichten auf.

 

WIE IST DIE RECHTSLAGE?

Gemäß § 106 BGB sind Kinder zwischen sieben und achtzehn Jahren nur beschränkt geschäftsfähig. Solange die gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern, einem Kauf nicht zustimmen, sind diese Geschäfte zunächst einmal „schwebend unwirksam“. Das bedeutet, dass der Kauf Ihres Kindes nicht endgültig, sondern der Kaufvertrag unwirksam ist, wenn Sie den Kauf nicht nachträglich genehmigen.

Jedoch können die Eltern gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) dann zur Kasse gebeten werden, wenn diese in fahrlässiger Weise dem minderjährigen Kind die Möglichkeit eröffnet haben, Käufe über das Smartphone oder den Computer zu tätigen. Was im Einzelnen als fahrlässig gilt, ist bezogen auf den Einzelfall juristisch zu ermitteln.

 

Zahlt meine Rechts­schutz­versicherung?

Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten unseres Tätigwerdens abdeckt, hängt von dem gewählten Tarif und dem jeweiligen Versicherer ab. Unserer Erfahrung nach sind Fälle, in denen minderjährige Kinder ohne Wissen der Eltern Geld für In-Game-Produkte ausgeben aber regelmäßig von den Leistungen einer Rechtsschutzversicherung umfasst. Gern senden wir vor Tätigwerden kostenlos eine Deckungsanfrage an Ihren Versicherer, um in Erfahrung zu bringen, ob dieser die Kosten für unsere Beauftragung übernimmt.

 

Wie WIRD VORGEGANGEN?

Wenn Sie uns mit der Rückforderung des Geldes beauftragen, das Ihr minderjähriges Kind für Handy-Spiele ausgegeben hat, versuchen wir zunächst mit einem außergerichtlichen anwaltlichen Schreiben an den Spielehersteller oder den App-Store-Betreiber eine Rückerstattung zu erreichen. Leider zeigt unsere Erfahrung, dass diese eine Rückerstattung oftmals erst in Erwägung ziehen, wenn die Beträge von einem Rechtsanwalt zurückgefordert werden. In vielen Fällen konnten wir eine Rückerstattung auch dann erreichen, wenn eine Rückzahlung gegenüber unseren Mandanten bereits abgelehnt wurde.

Ich benötige Hilfe bei der Rückforderung von Geld, das mein Kind ausgegeben hat, was muss ich tun?

Wenn Sie betroffen sind und Ihr Kind eine hohe Rechnung durch Handy-Spiele verursacht hat, senden Sie uns gern eine E-Mail oder rufen uns an. Einer unserer Rechtsanwälte wird Sie gern darüber informieren, wie wir Sie unterstützen können. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in unseren Blog-Beiträgen vom 23.04.2019 und 20.09.2021.

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