KI Kanzlei
Wer haftet, wenn KI im Projektmanagement Fehler macht?
Im projektmagazin ist ein Beitrag von Rechtsanwalt Stas Kertsman zu Haftungsrisiken beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz erschienen. Ausgangspunkt ist die Praxis: Unternehmen lassen KI-Projektpläne erstellen, Risiken bewerten, Protokolle zusammenfassen oder Inhalte generieren. Fehlerhafte Prognosen, unzulässige Dateneingaben oder KI-generierte Texte und Bilder können dabei rechtliche Folgen haben.
Der Beitrag zeigt, dass KI-Haftung kein einheitliches Rechtsgebiet ist. Maßgeblich sind der konkrete Vorgang und die Rolle des Unternehmens. Stas Kertsman ordnet den EU AI Act ein und geht auf BGB, DSGVO, Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht sowie den Schutz von Geschäftsgeheimnissen ein. Auch Änderungen an Modellen, Datenquellen und Prompts spielen eine Rolle, weil frühere Prüfungen dadurch an Aussagekraft verlieren können. Weitere Themen sind die Verantwortung von Geschäfts- und Projektleitung und die Frage, wie sich KI-gestützte Entscheidungen nachvollziehbar dokumentieren lassen. Ein Praxisbeispiel zeigt, was passiert, wenn eine KI ein Projektrisiko übersieht. Den Beitrag können Sie hier lesen.