KI Kanzlei
Termin vor dem BGH: Kneschke ./. LAION e.V. geht in die dritte Instanz
08/2026 von Marva Pirweyssian
Nach zwei richtungsweisenden Urteilen zugunsten der offenen KI-Forschung in Deutschland und Europa verfolgt der Kläger Robert Kneschke seine Klage gegen den gemeinnützigen Verein LAION e.V. nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH) weiter. In der Revisionsinstanz wird voraussichtlich abschließend die Frage geklärt, ob die Erstellung von Trainingsdatensätzen für künstliche Intelligenz mit urheberrechtlich geschützten Fotos mit dem Deutschen und Europäischen Urheberrecht vereinbar ist.
Wir blicken mit großer Spannung und Vorfreude auf die anstehende Verhandlung am 03. September 2026, in der die rechtlichen Weichen für die Zukunft der generativen KI in Europa gestellt werden.
Eine Pressemitteilung finden Sie hier.