Neuer Lehrauftrag für Heidrich Rechtsanwälte (Kopie)
Im Rahmen einer Kooperation mit der Berufsakademie Lüneburg übernimmt unsere Kanzlei im Rahmen des dortigen Bachelor-Studiengangs künftig den Bereich „Medien- und IT-Recht“.
Niklas Mühleis (Lehrbeauftragter des Niedersächsischen Studieninstituts (NSI)), Stas Kertsman, Joerg Heidrich, René Genz und Jörn Schlieter betreuen das Modul in Präsenz- und Hybridformaten. Die Lehrveranstaltungen vermitteln praxisnah Inhalte zu Medienrecht, Urheberrecht, Marketingrecht, Datenschutz und IT-Recht.
Die Lehrenden stehen zudem über den Online-Campus der Berufsakademie zur Verfügung. Mit diesem Engagement verbindet die Kooperation fachliche Expertise der Kanzlei mit praxisrelevanter Ausbildung im Bereich Medien- und IT-Recht.
Neuer Lehrauftrag für Heidrich Rechtsanwälte
Im Rahmen einer Kooperation mit der Berufsakademie Lüneburg übernimmt unsere Kanzlei im Rahmen des dortigen Bachelor-Studiengangs künftig den Bereich „Medien- und IT-Recht“.
Niklas Mühleis (Lehrbeauftragter des Niedersächsischen Studieninstituts (NSI)), Stas Kertsman, Joerg Heidrich, René Genz und Jörn Schlieter betreuen das Modul in Präsenz- und Hybridformaten. Die Lehrveranstaltungen vermitteln praxisnah Inhalte zu Medienrecht, Urheberrecht, Marketingrecht, Datenschutz und IT-Recht.
Die Lehrenden stehen zudem über den Online-Campus der Berufsakademie zur Verfügung. Mit diesem Engagement verbindet die Kooperation fachliche Expertise der Kanzlei mit praxisrelevanter Ausbildung im Bereich Medien- und IT-Recht.
KI Kanzlei
Gerichtsentscheidung zum Urheberrecht an KI-generierten Inhalten
Das Stadtgericht Prag hat entschieden, dass ein durch das KI-Tool DALL-E generierte Bild nicht urheberrechtlich geschützt ist, da es nicht von einer natürlichen Person erstellt wurde. Dieses Urteil unterstreicht einen wesentlichen Aspekt des Urheberrechts, der betont, dass nur von Menschen geschaffene Werke urheberrechtlich geschützt werden können.
In diesem richtungsweisenden Fall gab der Kläger DALL-E den Auftrag, ein Bild für seine Webseite zu erstellen, das zwei Parteien beim Unterzeichnen eines Geschäftsvertrags zeigt. Dabei wurde folgender Prompt verwendet:
"Create a visual representation of two parties signing a business contract in a formal setting, such as a conference room or a law firm office in Prague. Show only hands.”
Trotz der Behauptung des Klägers, er sei durch spezifische Anweisungen an die KI der Urheber des Bildes, fand das Gericht, dass der Kläger seinen Anspruch auf Urheberschaft nicht mit ausreichenden Beweisen untermauern konnte. Folglich entschied das Gericht, dass das Bild, da es durch KI generiert wurde, nicht als urheberrechtlich schutzfähiges Werk gemäß dem tschechischen Recht angesehen werden kann.
Die Entscheidung bestätigt damit die überwiegende Meinung auch in der deutschen Literatur zum fehlenden urheberrechtlichen Schutz von KI-generierten Inhalten.
Details zu der Entscheidung können Sie hier und hier finden.
Weitere Ausführungen zu KI & Urheberrecht: https://www.ki-kanzlei.de