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Auslegungssache Podcast 143: Drei EuGH-Urteile, viele Fragezeichen
143 Folge des c't ,,Auslegungssache" Podcasts mit Rechtsanwalt Heidrich
In Folge 143 des c’t-Datenschutz-Podcasts diskutieren Holger Bleich, Joerg Heidrich und Prof. Alexander Golland drei aktuelle EuG/EuGH-Entscheidungen aus dem September.
Zunächst geht es um die Klage des französischen Abgeordneten Philippe Latombe gegen den Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework, die das EuG abwies; geprüft wurde lediglich, ob die Kommission 2023 korrekt handelte, nicht die heutige politische Lage.
Besonders praxisnah ist das SRB-Urteil zur Pseudonymisierung: Der EuGH bestätigt den „subjektiven Ansatz“, wonach auf die Möglichkeiten des Empfängers abzustellen ist, lässt aber zentrale Detailfragen offen, sodass Unternehmen weiter unsicher bleiben, ob Auftragsverarbeitungsverträge erforderlich sind – „Steine statt Brot“.
Im dritten Fall zum immateriellen Schaden stellt der EuGH klar, dass auch Ärger oder Scham einen DSGVO-Schaden darstellen können, der Nachweis jedoch schwierig bleibt. Einen originären Unterlassungsanspruch kennt die DSGVO nicht; entsprechende Ansprüche können sich aber aus nationalem Recht ergeben, etwa über das Wettbewerbsrecht, weshalb Betroffene eher auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht zurückgreifen müssen.
Insgesamt liefern die Urteile wenig klare Leitplanken und verstärken das Gefühl anhaltender Rechtsunsicherheit.