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Was ist „Spam“? Eine juristische Definition
Spam ist die Abkürzung für „Spiced Pork And Meat“ und bezeichnet in Gelee eingelegtes Frühstücksfleisch. Die Nutzung des Wortes für Werbemails verdankt Spam jedoch höchstwahrscheinlich einen Monty Pythons Sketch. Darin gibt es in einem Restaurant jede Menge Gerichte – allerdings alle mit Spam. Das übernahm die Netzgemeinde und bezeichnet mit „Spam“ jedwede Art von unverlangt zugesandter kommerzieller E-Mails. Daneben gibt es noch die Bezeichnungen UCE ("Unsolicited Commercial Electronic Mail") und UBE ("Unsolicited Bulk E-Mail"). Während UBE als Oberbegriff auch unerwünschte, nicht werbende Zusendungen umfassen kann, ist UCE in massenhaft versandte werbende Mail. Nicht zu Spam im rechtlichen Sinne - wenn auch häufig unerwünscht - zählen Werbe-Mails von Unternehmen, mit denen der Empfänger bereits in geschäftlichem Kontakt gestanden hat. Hierunter fallen etwa die Kundenwerbungen von gmx, Amazon oder web.de. In den USA wird inzwischen weit mehr als die Hälfte des E-Mail-Verkehrs mit unerbetenen Werbe-Nachrichten bestritten. Ähnlich sieht es auch hierzulande aus, wo ein Aufkommen von zum Teil mehreren Hundert Spam-Mails am Tag in vielen Postfächern keine Seltenheit ist. In Deutschland ist die Versendung derartiger Mail rechtswidrig. Eine Darstellung zur Rechtslage gibt es hier. Danach ergibt sich für eine rechtliche Definition von Spam folgender Inhalt:
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